1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn angemeldeten Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste kann zur fristlosen Kündigung durch den Gastgeber führen. Bei groben Verstößen gegen das Mietrecht behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Der Vertrag kommt durch eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Reservierung (schriftlich oder mündlich) und insbesondere durch die Zahlung einer Anzahlung zustande.
2. Anreise und Übernahme des Ferienhauses ist am Anreisetag in der Zeit von 15.00Uhr bis 17.00Uhr möglich. Die Übergabe des Hauses
durch den Mieter erfolgt am Abreisetag in der Zeit von 10.00 Uhr bis spätestens 11.00 Uhr. Telefonische Absprachen über die genaue Anreise- und Abreiseuhrzeit sind wünschenswert und erleichtern sowohl dem Gast als auch dem Vermieter die Abwicklung des Mietverhältnisses.
3. Für eine Buchung wird Vorname, Name, sowie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Gastes benötigt. Gegen Zahlung einer
Anzahlung i. H. v. € 50,00 sind die Mietbedingungen anerkannt, das Ferienhaus für den angefragten Zeitraum gebucht und der Mietvertrag verbindlich
geschlossen. Die Bezahlung des Restbetrages erfolgt in bar am Tag der Ankunft. Kreditkarten und EC-Karten oder Schecks werden nicht akzeptiert.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90% des vereinbarten Preises zu bezahlen. Dies
entspricht der ortsüblichen Rechtsprechung für Vermietung von Ferienwohnungen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu der anderweitigen Vergebung der Wohnung, hat der Gast für die Dauer des Vertrages 90% des
Gesamtbetrags der Miete zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
5. Es ist generell möglich die Buchung für das Ferienhaus zu stornieren. Die Stornierungsgebühr beträgt bis zu 60 Tagen vor dem reservierten
Zeitraum grundsätzlich 50€. Des Weiteren ist im Falle eines Rücktritts die vereinbarte Miete anteilig nach der folgenden Staffel fällig:
• Ab 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
• 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
• 34 bis 8 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
• 7 Tage vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises
Nachdem wir die Stornierung von Ihnen erhalten haben, werden wir uns umgehend um andere Gäste für den entsprechenden Zeitraum bemühen
und die Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnen. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Stornierung ist es bis jetzt fast immer möglich das Ferienhaus
zumindest teilweise zu vermieten. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die
Einnahmen entsprechend zu verrechnen.
6. Entstehen im, am Ferienhaus, oder dem Inventar Schäden, die durch den Gast verursacht wurden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Schäden sind dem Gastgeber unverzüglich anzuzeigen. Das Anschließen und Laden von Elektrofahrzeugen ist nicht erlaubt!
7. Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Gastgeber das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss (z.B.
Wasserrohrbruch).
8. Eine Endreinigung wird nicht berechnet. Die Reinigungspflicht geht bei Anmietung der Ferienwohnung für die Vertragslaufzeit somit an den Mieter über. Dazu gehört insbesondere das Spülen des Geschirrs, die Trennung und Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Am Abreisetag ist das Ferienhaus dem Vermieter besenrein zu übergeben. Küche und Bad sind absolut sauber zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung werden notwendige Reinigungsaufwendungen nachträglich in Rechnung gestellt.
9. Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ratzeburg